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Sascha Kuhrau

Seit 2007 freiberuflich für Unternehmen, Behörden (Bund und Land) und Kommunen tätig als Berater für Datenschutz, Informationssicherheit und externer Datenschutzbeauftragter. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit, ISIS12 und ISMS. Sprechen Sie mich an.

Arbeits­hil­fe der Inno­va­ti­ons­stif­tung und Baye­ri­sches Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicherheit”

Das Prüf­sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicher­heit” des Lan­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik in Nürn­berg kann mit­tels des ISMS Arbeits­hil­fe der Inno­va­ti­ons­stif­tung baye­ri­sche Kom­mu­ne erwor­ben wer­den. Ger­ne unter­stüt­zen wir als Autoren der Arbeits­hil­fe beim Errei­chen der not­wen­di­gen Vor­ga­ben für Ihre Orga­ni­sa­ti­on. Details zum Sie­gel und der Arbeits­hil­fe fin­den Sie im Blobeitrag.

Schon­frist für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept baye­ri­scher Kom­mu­nen bis 01.01.2020

Das Baye­ri­sche E‑Go­vern­ment-Gesetz (BayE­GovG) wur­de über­ar­bei­tet und baye­ri­sche Kom­mu­nen kön­nen auf­at­men. Die Frist für die Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept für die Kom­mu­nal­ver­wal­tun­gen wur­de auf den 01.01.2020 ver­scho­ben (sie­he Art. 19 BayE­GovG). Leis­tun­gen von a.s.k. Daten­schutz, um Sie bei Ein­füh­rung und Betrieb des Kon­zepts zu unterstützen.

Ori­en­tie­rungs­hil­fe Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit für Kom­mu­nen (Online-Semi­nar)

Wie erstel­le ich für mei­ne Behör­de ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept?“ — Sascha Kuhr­au, Bera­ter im kom­mu­na­len Bereich, erklärt im Online-Semi­nar, wor­auf es ankommt. Die Online-Semi­nar-Rei­he läuft ergän­zend zur im Dezem­ber 2016 ver­öf­fent­lich­ten und von a.s.k. Daten­schutz für die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne ent­wi­ckel­ten “Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts für baye­ri­sche Kom­mu­nen gemäß Art. 8 BayE­GovG”. Die Teil­nah­me ist kos­ten­frei und sowohl für kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen als auch Unter­neh­men geeig­net. Mehr Infor­ma­tio­nen zu Inhal­ten, Ter­mi­nen und Anmel­dung im Blogbeitrag.

Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts für baye­ri­sche Kom­mu­nen gemäß Art. 8 BayE­GovG veröffentlicht

Die Arbeits­hil­fe unter­stützt baye­ri­sche Kom­mu­nen bei der Erstel­lung eines Kon­zepts für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit gemäß Arti­kel 8 des Geset­zes über die elek­tro­ni­sche Ver­wal­tung in Bay­ern (BayE­GovG). Dort wird gefor­dert, die Sicher­heit der infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­te­me der Behör­den durch ange­mes­se­ne tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men im Sinn des Arti­kels 7 des Baye­ri­schen Daten­schutz­ge­set­zes sicher­zu­stel­len und die erfor­der­li­chen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te zu erstel­len.… Wei­ter­le­sen »Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts für baye­ri­sche Kom­mu­nen gemäß Art. 8 BayE­GovG veröffentlicht

a.s.k. Daten­schutz ist zer­ti­fi­zier­ter ISIS12 Bera­ter und Lizenznehmer

Seit dem 06. August ist a.s.k. Daten­schutz, Sascha Kuhr­au geprüf­ter und zer­ti­fi­zier­ter ISIS12-Bera­­ter und Lizenz­neh­mer. Wir sind somit berech­tigt, Sie aktiv bei der Ein­füh­rung und Umset­zung von ISIS12 als ISMS in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on zu bera­ten und zu beglei­ten. Wie auch in ande­ren Pro­jek­ten freu­en wir uns auf eine kon­struk­ti­ve und erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit mit Ihnen. Sie… Wei­ter­le­sen »a.s.k. Daten­schutz ist zer­ti­fi­zier­ter ISIS12 Bera­ter und Lizenznehmer

Baye­ri­sche Kom­mu­nen erhal­ten För­der­mit­tel zur Ein­füh­rung von ISIS12

Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Bau und Ver­kehr emp­fiehlt ISIS12 für kom­mu­na­le Ver­wal­tun­gen bis 500 Mit­ar­bei­tern und stellt För­der­mit­tel von bis zu 15.000 Euro brut­to zur Ver­fü­gung. För­der­be­rech­tigt sind alle baye­ri­schen kom­mu­na­len Gebiets­kör­per­schaf­ten und deren Zusam­men­schlüs­se sowie die von ihnen in öffen­t­­lich-rech­t­­li­cher Form geführ­ten Unter­neh­men und Ein­rich­tun­gen mit bis zu 500 Arbeits­plät­zen. Details zur För­de­rung… Wei­ter­le­sen »Baye­ri­sche Kom­mu­nen erhal­ten För­der­mit­tel zur Ein­füh­rung von ISIS12

IT-Pla­nungs­rat emp­fiehlt ISIS12 als ISMS für Kommunen

Am 18. März 2015 hat der IT-Pla­­nungs­­rat in sei­nem Beschluss zur 16. Sit­zung in der Ent­schei­dung 2015/05 ISIS12 als geeig­ne­tes Manage­ment­sys­tem für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, kurz ISMS emp­foh­len. Vor­aus­ge­gan­gen waren ein ent­spre­chen­des Gut­ach­ten von Fraun­ho­fer AISEC sowie die Hand­rei­chung des Deut­schen Land­kreis­ta­ges zur Aus­ge­stal­tung der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­leit­li­nie in Kom­mu­nal­ver­wal­tun­gen, in denen ISIS12 die Anwend­bar­keit in kom­mu­na­len Ver­wal­tun­gen bis 500 Mit­ar­bei­tern beschei­nigt wurde.