Zum Inhalt springen

Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts für baye­ri­sche Kom­mu­nen gemäß Art. 8 BayE­GovG veröffentlicht

Die Arbeits­hil­fe unter­stützt baye­ri­sche Kom­mu­nen bei der Erstel­lung eines Kon­zepts für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit gemäß Arti­kel 8 des Geset­zes über die elek­tro­ni­sche Ver­wal­tung in Bay­ern (BayE­GovG). Dort wird gefor­dert, die Sicher­heit der infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­te­me der Behör­den durch ange­mes­se­ne tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men im Sinn des Arti­kels 7 des Baye­ri­schen Daten­schutz­ge­set­zes sicher­zu­stel­len und die erfor­der­li­chen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te zu erstel­len. Alle Kom­mu­nen in Bay­ern müs­sen bis zum 1. Janu­ar 2018 den Nach­weis füh­ren kön­nen, einen syste­ma­ti­schen Ansatz zur dau­er­haf­ten Gewäh­rung der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ein­ge­führt zu haben und auch zu betreiben.
Im Früh­jahr 2017 wer­den für die Ver­ant­wort­li­chen in den Kom­mu­nen, die sich mit der The­ma­tik Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit aus­ein­an­der­set­zen müs­sen, Online-Semi­nar-Ange­bo­te geplant. Eine Infor­ma­ti­on über die Ter­mi­ne erfolgt gesondert.

Die Arbeits­hil­fe wird in zwei Aus­füh­run­gen sei­tens der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne zur Ver­fü­gung gestellt:

  • PDF Ver­si­on zum Dru­cken ohne Anlagen
  • Arbeits­ver­si­on mit Anla­gen als ZIP

Link zum Down­load http://www.bay-innovationsstiftung.de

a.s.k. Daten­schutz Sascha Kuhr­au wur­de mit der Erstel­lung die­ser Arbeits­hil­fe im Som­mer 2016 beauf­tragt. Seit dem 23.12.2016 steht die­se für kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen kos­ten­frei unter obi­gem Link zum Down­load zur Verfügung.