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Unter­stüt­zung bei der Arbeitshilfe

Grund­sätz­lich ist die Arbeits­hil­fe so aus­ge­legt, dass Sie sich mit­tels der Sys­te­ma­tik selbst ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­füh­ren kön­nen. Doch steht dafür nicht immer aus­rei­chend Zeit zur Ver­fü­gung. Auch bei der Maß­nah­men-Ent­wick­lung und Pla­nung zur Besei­ti­gung vor­han­de­ner Schwach­stel­len ist exter­nes Know-How oft eine grö­ße­re Hil­fe als der hier­zu begrenz­te inter­ne Erfahrungsschatz.

Aus die­sem Grund unter­stüt­zen wir von a.s.k. Daten­schutz Kom­mu­nen und Unter­neh­men ger­ne mit fol­gen­den Dienst­leis­tun­gen im Rah­men der Arbeitshilfe:

  • Bear­bei­ten der 9 Kapi­tel bei Ihnen vor Ort zusam­men mit Ihren inter­nen Ansprechpartnern
  • Ent­wi­ckeln und Pla­nen geeig­ne­ter tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Schutz­maß­nah­men (kurz TOM) zur Besei­ti­gung vor­han­de­ner Schwachstellen
  • Pfle­gen der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­do­ku­men­ta­ti­on (beach­ten Sie hier­zu unse­re hoch­mo­der­ne Software-Lösung)
  • Bereit­stel­lung geeig­ne­ter Mus­ter und Vorlagen
  • Tätig­keit des exter­nen Informationssicherheitsbeauftragten