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Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter

Exter­ner Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter für baye­ri­sche Kom­mu­nen und Unternehmen

Ein­füh­rung und Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts nach Arti­kel 11 BayE­GovG sind für baye­ri­sche Kom­mu­nen gesetz­li­che Pflicht (sie­he auch unser Web­vi­deo hier­zu). Und mit der erst­ma­li­gen Ein­füh­rung ist es noch lan­ge nicht getan. Im Anschluß muss eine ver­ant­wort­li­che Per­son das The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit auch in der Zukunft kom­pe­tent betreuen:

  • Vor­ge­hens­wei­sen zur Iden­ti­fi­ka­ti­on von (neu­en und bestehen­den) Risiken,
  • Vor­ge­hens­wei­sen zur Pla­nung von neu­en Maß­nah­men zur Besei­ti­gung oder Mini­mie­rung die­ser Risiken,
  • Vor­ge­hens­wei­sen zur kon­ti­nu­ier­li­chen Beschäf­ti­gung mit dem The­ma in der Orga­ni­sa­ti­on („Sicher­heits­kul­tur“),
  • Regeln, Richt­li­ni­en und Anwei­sun­gen für die Orga­ni­sa­ti­on und die Mit­ar­bei­ter zur Umset­zung und zum Betrieb des Konzepts,
  • Maß­nah­men zur kon­ti­nu­ier­li­chen Schu­lung und Sen­si­bi­li­sie­rung für Informationssicherheit,
  • Ver­ant­wort­li­che Per­so­nen mit aus­rei­chend Aus­bil­dung, Zeit und Mit­teln zum Betrieb des Sicher­heits­kon­zepts (Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter).

Bei den eh schon viel­fäl­ti­gen und zahl­rei­chen Auf­ga­ben einer Kom­mu­ne und Unter­neh­men stellt sich schnell die Fra­ge, wer soll das machen? a.s.k. Daten­schutz hat eine Lösung für Sie:

Wir mit unse­ren exter­nen Informationssicherheitsbeauftragten:

  • Zer­ti­fi­zier­te Bera­ter betreu­en Sie ab sofort und unter­stüt­zen Sie mit prag­ma­ti­schen Lösungen.
  • Vor-Ort-Tätigkeiten in Kom­bi­na­ti­on mit moder­nen Tech­ni­ken der Zusam­men­ar­beit wie Video­kon­fe­renz, Pro­jekt­platt­form und Online-Schulungen für kom­pe­ten­te und zuver­läs­si­ge Betreuung.
  • Eine Leis­tung für Ein­zel­kom­mu­nen, meh­re­re Kom­mu­nen im Rah­men inter­kom­mu­na­ler Zusam­men­ar­beit und Landkreise.
  • Trans­pa­ren­te Monats­pau­scha­len zu fai­ren Tarifen.

Auf Wunsch hel­fen wir bereits bei der Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts. So haben wir die Ihnen viel­leicht bekann­te “Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts nach Art. 11 BayE­GovG”  für die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne und die baye­ri­schen kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de ent­wickelt. Wei­ter­hin ist Herr Kuhr­au ISIS12-Berater mit Zusatz Kom­mu­nal­ver­wal­tung sowie Dozent an der Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­schu­le für den Kurs “Zer­ti­fi­zier­ter Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter (BVS)”. Zusätz­lich ste­hen wei­te­re Mit­ar­bei­ter mit der Qua­li­fi­ka­ti­on “Zer­ti­fi­zier­ter Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter” sowie der not­wen­di­gen ISIS12-Bera­ter-Lizenz für Unter­neh­men und Kom­mu­nen zur Verfügung.

Ger­ne ste­hen wir Ihnen mit unse­rem Team kom­pe­tent zur Sei­te. (Link zum Anfra­ge­for­mu­lar auf unse­rer Hauptwebseite)