Externer Informationssicherheitsbeauftragter für bayerische Kommunen und Unternehmen
Einführung und Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts nach Artikel 11 BayEGovG sind für bayerische Kommunen gesetzliche Pflicht (siehe auch unser Webvideo hierzu). Und mit der erstmaligen Einführung ist es noch lange nicht getan. Im Anschluß muss eine verantwortliche Person das Thema Informationssicherheit auch in der Zukunft kompetent betreuen:
- Vorgehensweisen zur Identifikation von (neuen und bestehenden) Risiken,
- Vorgehensweisen zur Planung von neuen Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung dieser Risiken,
- Vorgehensweisen zur kontinuierlichen Beschäftigung mit dem Thema in der Organisation („Sicherheitskultur“),
- Regeln, Richtlinien und Anweisungen für die Organisation und die Mitarbeiter zur Umsetzung und zum Betrieb des Konzepts,
- Maßnahmen zur kontinuierlichen Schulung und Sensibilisierung für Informationssicherheit,
- Verantwortliche Personen mit ausreichend Ausbildung, Zeit und Mitteln zum Betrieb des Sicherheitskonzepts (Informationssicherheitsbeauftragter).
Bei den eh schon vielfältigen und zahlreichen Aufgaben einer Kommune und Unternehmen stellt sich schnell die Frage, wer soll das machen? a.s.k. Datenschutz hat eine Lösung für Sie:
Wir mit unseren externen Informationssicherheitsbeauftragten:
- Zertifizierte Berater betreuen Sie ab sofort und unterstützen Sie mit pragmatischen Lösungen.
- Vor-Ort-Tätigkeiten in Kombination mit modernen Techniken der Zusammenarbeit wie Videokonferenz, Projektplattform und Online-Schulungen für kompetente und zuverlässige Betreuung.
- Eine Leistung für Einzelkommunen, mehrere Kommunen im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit und Landkreise.
- Transparente Monatspauschalen zu fairen Tarifen.
Auf Wunsch helfen wir bereits bei der Einführung eines Informationssicherheitskonzepts. So haben wir die Ihnen vielleicht bekannte “Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts nach Art. 11 BayEGovG” für die Innovationsstiftung Bayerische Kommune und die bayerischen kommunalen Spitzenverbände entwickelt. Weiterhin ist Herr Kuhrau ISIS12-Berater mit Zusatz Kommunalverwaltung sowie Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule für den Kurs “Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (BVS)”. Zusätzlich stehen weitere Mitarbeiter mit der Qualifikation “Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter” sowie der notwendigen ISIS12-Berater-Lizenz für Unternehmen und Kommunen zur Verfügung.