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Ände­run­gen bei För­der­mit­teln für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te baye­ri­scher Kommunen

Die letz­ten Jah­re war das Baye­ri­sche IT-Sicher­heits­clus­ter e.V. mit Sitz in Regens­burg für baye­ri­sche Kom­mu­nen  Ansprech­part­ner, wenn es um die För­der­ab­wick­lung für das Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ISIS12 ging. Das hat sich sich nun zu 2019 geän­dert. Wich­tig: Bis­her vom Clus­ter bear­bei­te­te Anträ­ge, wer­den auch wei­ter­hin dort betreut, bis die För­der­maß­nah­me zu Ende ist.

Wer sich ab 2019 für die Ein­füh­rung eines ISMS ent­schei­det und dafür die finan­zi­el­le För­de­rung des Frei­staats in Anspruch neh­men möch­te, bekommt mit der Regie­rung von Ober­fran­ken mit Sitz in Bay­reuth einen neu­en Ansprech­part­ner.

Hin­zu kommt, dass die För­de­rung über ISIS12 hin­aus auch auf BSI IT-Grund­schutz und die ISO 27001 aus­ge­dehnt wird. Wei­ter­hin ist die Beschrän­kung auf unter 500 IT Arbeits­plät­ze entfallen.

20181218-Förderrichtlinie_Endfassung.pdf (1264 Downloads )