Schonfrist für Informationssicherheitskonzept bayerischer Kommunen bis 01.01.2020
Das Bayerische E‑Government-Gesetz (BayEGovG) wurde überarbeitet und bayerische Kommunen können aufatmen. Die Frist für die Einführung eines Informationssicherheitskonzept für die Kommunalverwaltungen wurde auf den 01.01.2020 verschoben (siehe Art. 19 BayEGovG). Leistungen von a.s.k. Datenschutz, um Sie bei Einführung und Betrieb des Konzepts zu unterstützen.