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Ori­en­tie­rungs­hil­fe Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit für Kom­mu­nen (Online-Semi­nar)

Wie erstel­le ich für mei­ne Behör­de ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept?“ – Sascha Kuhr­au, Bera­ter im kom­mu­na­len Bereich, erklärt im Online-Semi­nar, wor­auf es ankommt.

Am 01.01.2018 müs­sen alle Rat­häu­ser, Land­rats­äm­ter sowie Bezirks­äm­ter im Frei­staat den Nach­weis über ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept erbrin­gen kön­nen. Hin­ter­grund die­ser Vor­ga­be ist Arti­kel 8 BayE­GovG, der die Behör­den auf­for­dert, die Sicher­stel­lung ihrer infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­te­me zu gewähr­lei­sten und zu die­sem Zweck ent­spre­chen­de Sicher­heits­kon­zep­te zu erstel­len – und dies unab­hän­gig von der Grö­ße der Organisation.

Obwohl es bereits meh­re­re Stan­dards gibt, haben Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te bis­her kei­nen flä­chen­decken­den Ein­zug in den kom­mu­na­len Behör­den­all­tag gefun­den. Die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne hat ange­sichts des immer näher rücken­den Stich­tags die­se Pro­ble­ma­tik auf­ge­grif­fen und Ende 2016 kosten­los eine Arbeits­hil­fe zum Down­load bereit­ge­stellt, die bei Aus­ar­bei­tung und Umset­zung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts expli­zit die spe­zi­fi­schen Belan­ge von Kom­mu­nen berück­sich­tigt. Die Idee hin­ter dem Pro­jekt ist, eine pra­xis­taug­li­che Hil­fe zur Selbst­hil­fe für die­je­ni­gen Kom­mu­nen zu schaf­fen, die nicht über aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten zur Ein­füh­rung und Anwen­dung ande­rer Stan­dards verfügen.

Die neue Arbeits­hil­fe stellt per se noch kein Kon­zept für die jewei­li­ge Kom­mu­ne dar. „Das Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept gibt es nicht. Tat­säch­lich unter­schei­den sich die kon­kre­ten Kon­zep­te ver­gleich­ba­rer Ein­rich­tun­gen deut­li­ch von­ein­an­der“, erklärt Sascha Kuhr­au, erfah­re­ner Sicher­heits­be­ra­ter im kom­mu­na­len Bereich, der das Pro­jekt der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne feder­füh­rend betreut hat.

Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit betrifft immer die gesam­te Orga­ni­sa­ti­on einer Behör­de und bedeu­tet Arbeit.“

In der Tat ist die Arbeits­hil­fe so kon­zi­piert, dass erst nach dem Durch­lau­fen der vier Schrit­te „Bestands­auf­nah­me“, „Bewer­tung“, „Umset­zung“ und „Betrieb“ ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept in der Behör­de ein­ge­führt wird. Im Anschluss ist eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Anpas­sung des Kon­zepts an sich ver­än­dern­de Rah­men­be­din­gun­gen erforderlich.

Um Kom­mu­nen den Ein­stieg in die­ses weit­rei­chen­de und kom­ple­xe Auf­ga­ben­feld zu erleich­tern, wird die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne zusam­men mit der AKDB im März meh­re­re Online-Vor­trä­ge als Ori­en­tie­rungs­hil­fe anbie­ten. In der kosten­frei­en Online-Semi­nar-Rei­he „Siche­re Kom­mu­ne – Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept nach Art. 8 BayE­GovG“ infor­miert Refe­rent Sascha Kuhr­au, wor­auf bei der Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts unbe­dingt geach­tet wer­den muss. Des Wei­te­ren gibt er wert­vol­le Tipps zur rich­ti­gen Anwen­dung der Arbeits­hil­fe sowie Hin­wei­se, in wel­chen Fäl­len es sinn­voll ist, exter­ne Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­ra­ter zura­te zu ziehen.

Gene­rell sind alle Per­so­nen, die in der kom­mu­na­len Ver­wal­tung am The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit betei­ligt sind, herz­li­ch ein­ge­la­den, an den Online-Semi­na­ren teil­zu­neh­men. Um jedoch den dif­fe­ren­zier­ten Bedürf­nis­sen ver­schie­de­ner Adres­sa­ten von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit gerecht zu wer­den, wird Kuhr­au sei­ne Vor­trä­ge auf die unter­schied­li­chen Hier­ar­chie­ebe­nen und Spe­zia­li­sie­rungs­gra­de im Bereich Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie abstim­men. Eröff­net wird die Online-Semi­nar-Rei­he mit einem Vor­trag für die ober­ste Füh­rungs­ebe­ne. Ein­füh­rung und Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts wird näm­li­ch nur gelin­gen, wenn die Behör­den­lei­tung im vol­len Umfang hin­ter den Zie­len der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und den dafür not­wen­di­gen Maß­nah­men steht. Kuhr­au ver­deut­licht, dass Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit als Stra­te­gie auf­zu­fas­sen ist, die nicht ohne Wei­te­res dele­giert wer­den kann. Anschlie­ßend fol­gen zwei Vor­trä­ge für Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter, die sich auf fach­li­cher Ebe­ne mit Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit aus­ein­an­der set­zen wer­den. Da hier­bei abhän­gig von der Grö­ße der Orga­ni­sa­ti­on mit unter­schied­li­chen fach­li­chen Vor­kennt­nis­sen der Teil­neh­mer zu rech­nen ist, rich­tet sich ein Online-Semi­nar an IT-Exper­ten mit umfas­sen­dem Know-how und ein wei­te­res Online-Semi­nar an Mit­ar­bei­ter, die neben ande­ren Tätig­kei­ten in der Ver­wal­tung in begrenz­tem Umfang auch mit IT-Auf­ga­ben betraut sind.

Die Online-Semi­nar sind kosten­frei und dau­ern jeweils 45 Minu­ten. Anmel­dung und Infor­ma­tio­nen zu den system­tech­ni­schen Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen fin­den Sie unter www.akdb.de.

03. März: Füh­rungs­kräf­te, z.B. (Ober-)Bürgermeister, Land­rä­te und Geschäftsleiter

07. März: IT-Lei­ter, IT-Spe­zia­lis­ten sowie wei­te­re am The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit betei­lig­te Mitarbeiter

23. März: Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter, die u.a. für IT-Auf­ga­ben ver­ant­wort­li­ch sind, sowie wei­te­re am The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit betei­lig­te Mitarbeiter

Über die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kommune

Mit der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne ver­fü­gen die Kom­mu­nen in Bay­ern über eine in die­ser Form bun­des­weit ein­ma­li­ge Ein­rich­tung. Als gemein­nüt­zi­ge Stif­tung des Öffent­li­chen Rechts im Jahr 2010 durch die Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de und die Anstalt für Kom­mu­na­le Daten­ver­ar­bei­tung in Bay­ern (AKDB) gegrün­det för­dert sie inno­va­ti­ve IT-Pro­jek­te und For­schungs­vor­ha­ben im kom­mu­na­len Bereich. Durch ihre Arbeit beab­sich­tigt die Stif­tung, die Moder­ni­sie­rung der Kom­mu­nal­ver­wal­tung zu unter­stüt­zen und damit auch für die Bür­ger einen Mehr­wert zu schaf­fen. Die­ses wie auch die ande­ren Pro­jek­te wer­den den baye­ri­schen Kom­mu­nen kosten­frei zur Ver­fü­gung gestellt und kön­nen über www.bay-innovationsstiftung.de abge­ru­fen werden.